Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund zahlreicher bei uns eingegangener Nachfragen und unterschiedlicher Aussagen zum Geltungszeitraum der o.g. Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie wenden wir uns heute erneut an Sie. Wir konnten gestern mit dem PKV-Verband konsentieren, dass eine Berechnungsfähigkeit der betreffenden Leistungen ab dem 05.05.2020 möglich ist.
Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte der Anlage. Die Erläuterungen finden Sie wie die Abrechnungsempfehlungen auch auf unserer Homepage: https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. med. Markus Stolaczyk
Leiter Dezernat 4
Bundesärztekammer
Gebührenordnung und Gesundheitsfinanzierung
Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße)
10623 Berlin
Fon +49 30 400 456-440
Fax +49 30 400 456-681
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